Wortbeitrag zum Thema: Satzung zur Regelung der Plakatierung und des Betriebes von Informationsständen von Kai Hilbig

06.08.2018

DS_22-2018.pdf

6. August 2018

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren vom Magistrat, sehr geehrte Kollegen, liebe Bürger,

vor uns liegt die neue Plakatierungssatzung der Stadt Steinbach. In ihr wird geregelt, was das zukünftige Plakatieren während der Wahlkampfzeiten angeht – in ihr wird aber auch geregelt, wie die Vereine, Organisationen und gewerbliche Werber für ihre vielfältigen Termine und Produkte im Laufe des Jahres werben dürfen. Warum war diese Satzung überhaupt notwendig geworden?

Wir konnten in den vergangenen Jahren beobachten, wir die Anzahl der Plakate für Spinnenshows, Schallplattenbörsen und Monstertrucks in unserem Stadtgebiet explosionsartig zugenommen haben. Das kann man mögen, das kann man interessant und wichtig finden – ich persönlich fand es in der Intensität etwas des Guten zu viel. Natürlich freuen wir uns über die Ankündigung eines Zirkus in der Nachbarstadt – aber bedarf es dazu gleich sechs oder sieben gleicher Plakate in einer Reihe? Und vor allem – brauche ich diese Plakate noch sechs Wochen nach der eigentlichen Veranstaltung? Mit dieser Satzung ist nicht nur das Aufhängen, sondern auch das Abhängen und Entfernen nun eindeutig geregelt.

Ein weiterer Auslöser waren… wir selber. Wenn wir zurückschauen auf den Bundestagswahlkampf im letzten September. Im Prinzip hatten sich die Steinbacher Parteien seit Jahren mal mehr, mal weniger auf ein eigenes Plakatierungsverhalten geeinigt. Aber es gibt eben auch die anderen Parteien, die nicht in Steinbacher Ortsverbänden organisiert sind, und die quasi nachts mit Plakatierungstrupps angerückt sein mussten… denn am nächsten Tag war alles wild eingefärbt. Und wie es eben so ist, wenn man mit dem Finger auf andere zeigt: man zeigt gleichzeitig mit drei Fingern auf sich selber. Die Steinbacher Parteien finden plötzlich an ihre eigenen Plakate sehr kreativ zu zählen und es wurde bunter und bunter. Ob der Gehweg noch zu nutzen war – ob das halb abgerissenen Plakat am Verkehrsschild herunterhing: alles war geboten. Allen war klar: hier muss gehandelt werden! Musste es aber gleich ein 10-seitiges-Mamutwerk werden?

Ja, es musste… Und bringen wir es gleich auf den Punkt: eine Satzung ist deshalb so umfassend, weil wir in unserer Gesellschaft mittlerweile dazu neigen, dass es viel wichtiger erscheint Schlupflöcher in einer Verordnung zu finden und für sich zu nutzen, als in einem vernünftigen Miteinander die Dinge eigenverantwortlich zu organisieren. Jeder glaubt einen noch werbewirksameren Vorteil für seine Sache umsetzen zu müssen. Jeder glaubt, dass noch mehr Plakate – noch mehr Info – an noch besseren Plätzen die Lösung für allenfehlenden Zuspruch sei. Diese Satzung regelt sehr genau die Rahmenbedingungen zum Anbringen von Werbung an öffentlichen Plätzen. Und durch dieseGenauigkeit verliert sie jeden Tag ein Stück ihrer scheinbaren Monstrosität.

·                    Wie geht das nun in Zukunft?

Fristen einhalten, Aktion per e.Mail anmelden, kommt kein Widerspruch ist genehmigt, Hängepunkte sind klar definiert, Abbau automatisch geregelt. Missbrauch auch.

·                    Und im Wahlkampf?

Zeitrahmen einhalten, keine Anmeldung, 40 Plakate, Hängepunkte sind klar definiert, Abbau automatisch geregelt. Missbrauch auch.

Viel einfacher geht es wohl nicht.

Richtungsweisend für die Erstellung einer Satzung war auch die Einbindung des Vereinsrings, weil damit ein ganz klares Zeichen gesetzt wurde: Hier geht es nicht um ein Spielzeug oder um ein Diktat der Verwaltung, sondern um eine sinnvolle Einbindung der Steinbacher Interessensgruppen. Dadurch wurde erst ermöglicht, dass die Bewerbung für große örtliche Heimatfeste wie die Kerb, das Stadtfest oder die Fassenacht anders angesetzt werden kann.

Während im Allgemeinen 40 Plakate pro Partei, Verein oder Organisation für die eigene Veranstaltung oder Aktion als Höchstgrenze gelten, können diese großen Steinbacher Veranstaltungen auf Antrag mit 60 Plakaten beworben werden. Diese kleinteilige Werbung erscheint uns Freien Demokraten notwendig und zielgerichtet, weil unsere Heimatfeste für das Steinbacher Gemeindeleben wichtig sind und daher möglichst flächendeckend im Steinbacher Stadtgebiet angekündigt werden müssen. Die Politik hat andere Medien – die lokale Kerb kaum.

Und schauen wir noch einmal zurück: Wir haben es ja, wie gesagt, bei der letzten Bundestagswahl erlebt: es wurde plakatiert und plakatiert – wenn ich aber das Ergebnis sehe und mir die Kommentare dazu anhöre, dann konnte anscheinend keine der Parteien einen großen Nutzen daraus ziehen.

Vielleicht ist weniger doch mehr und möglicherwiese wird uns diese Satzung dazu verhelfen.

Die Freien Demokraten stimmen dieser Satzung zu und freuen sich auf deren Umsetzung.