Wortbeitrag zum Thema: Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Steinbach von Simone Horn am 16.4.2018

06.04.2018

DS_18-015

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren vom Magistrat, sehr geehrte Kollegen, liebe Bürger,

die letzte Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steinbach wurde vor knapp 5 Jahren überarbeitet. Auf Grundlage eines Satzungsmusters wurde diese formal und inhaltlich angepasst, zudem wurde diese an die Gegebenheiten in Steinbach entsprechend angeglichen.

Eine auffallende Änderung:
Personenbezeichnungen wurden aus Gründen der besseren Lesbarkeit in ein einheitliches Format gebracht.

Das ist eine sehr sinnvolle und hilfreiche Entscheidung. Auch im Hinblick auf die viel diskutierte Genderthematik, ist die Verwendung der männlichen Form einfach für die Lesbarkeit besser. Und das sage ich auch gerne ganz deutlich als Frau.
Welche Frau fühlt sich dadurch benachteiligt?
Ich finde es sehr beachtlich, dass es auch einige engagierte Feuerwehrfrauen gibt und diese werden sicher bestätigen, dass auch sie sich in einer Satzung mit einer einheitlichen Personenbezeichnung angesprochen fühlen.

Ein Beispiel aus der Satzung:
Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich bei dem Stadtbrandinspektor/der Stadtbrandinspektorin, zu beantragen. Der Schrägstrich mit der Stadtbrandinspektorin wurde in der neuen Satzung gestrichen.

Klasse finde ich auch, dass eine neue Kindergruppe gegründet werden soll, die Minifeuerwehr für Kinder von 6 bis 10 Jahren. Viel Erfolg für einen guten Start und engagierte Gruppenbetreuer!

Aus den Aufgaben aus der Einsatzabteilung wurde beispielsweise der Passus ergänzt, sich gegenüber den anderen Feuerwehrangehörigen kameradschaftlich zu verhalten. Kameradschaftlichkeit finde ich eine treffende Formulierung.

Wir stimmen der neuen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr gerne zu.

Vielen Dank.