Wortbeitrag zum Thema: Erstellung einer Baumschutzsatzung von Dominik Weigand

10.12.2018

DS_49-2018.pdf

Lieber Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kollegen der Stadtverordnetenversammlung, liebe interessierte Bürger,

H2O + 6CO2 + Licht -> 6CO2 + C6H12O6: Dies ist die chemische Formel der Fotosynthese der Pflanzen. Ehrlicherweise können hiermit nicht viele etwas anfangen. Im ganz groben entsteht aus Wasser und Kohlenstoffdioxid = Sauerstoff und Glucose, eine Art des Zuckers. Kohlenstoffdioxid atmen wir aus und Sauerstoff ein. Sehr praktisch also, dass die Pflanzen uns hierbei unterstützen, indem sie uns Sauerstoff bereitstellen.

Wollen wir uns lieber nicht damit befassen, wie es um uns stehen würde, wenn nicht genügend Pflanzen auf der Erde aufzufinden wären. Zudem sind Bäume und Pflanzen multifunktionell, sie sorgen für ein gutes Mikroklima, spenden Schatten, geben Vögel und anderen Tieren eine ökologische Niesche, einen Platz zum Leben und vieles mehr. Warum dann also nicht den Bestand der Bäume innerhalb des Steinbacher Stadtgrenzen nachhaltig schützen mithilfe der anvisierten Baumsatzung der Partei der Grünen?

Andere Städte wie zum Beispiel unsere Nachbarstadt Kronberg besitzen bereits solche Satzungen. Kronberg seit 2008 in erneuerter Fassung.

Die Gründe gegen eine solche Satzung sind vielfältiger Natur. Wer einen Baum los werden möchte, also es präferiert dieses abholzen zu lassen, schafft dies ohne Satzung, allerdings auch mit einer Satzung, sei sie noch so strikt. Es müsse lediglich ein Gutachter gefunden werden, der die Standhaftigkeit eines Baumes bei weniger als 100 % einschätzt. Die folglich erteilte Genehmigung für die Abhölzung des O2 Boten würde der Stadt als Kritikpunkt angerechnet werden.

Der Bürger wird sich fragen, wie der Grundstückseigentümer die Berechtigung haben kann, einen Baum fällen zu lassen, wenn es doch eine Satzung gibt, die genau das Verhindern möchte. Es ist für den Laien nicht ersichtlich, ähnlich wie im Fußball, wenn man sich jedes Wochenende über die Aufstellung des Trainers wundert. Man kennt die Hintergründe hierzu nicht.

Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit Steinbachs: Bei der Fällung am Alten See sowie am Hundeplatz wurde sich vielfach beschwert. Dass die Bäume am alten See von Borkenkäfer befallen waren und ein anderer Baum am Kern verfault war, wussten nicht viele. Ich ebenfalls nicht. Die Bäume am Hundeplatz wiederrum standen halb auf der Straße, gefährdeten also offensichtlich die Autofahrer.

Ein anderer Punk gegen die geplante Satzung ist die schwindende Freiheit eines Eigentümers, welche hoch anzurechnen ist.

Wenn mir ein Grundstück gehören würde, möchte ich auch selbst entscheiden, wie ich dieses verwalte. Und möchte nicht als Ausgleich dazu, dass ich es mit viel Bürokratie durchgerungen habe, die Genehmigung für die Abhölzung erteilt zu bekommen einen neuen Baum pflanzen müssen, wie es die Satzung in Kronberg zum Beispiel vorsieht. Mir wäre das ein zu großer Eingriff in meine persönliche Freiheit. Zudem ist jeder Eigentümer für die Verkehrssicherheit des Baumes selbst verantwortlich und bei mangelhafter Sicherheit haftet der Hauseigentümer, wenn jemand durch ein unerwartetes Herabfallen eines Astes getroffen wird zum Beispiel.

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich finde die Grundidee, die hinter diesen Vorschlag steht, gut, allerdings stechen für uns die negativen Aspekte heraus, aus welchem Grund wir, die Fraktion der Freien Demokraten diesen Vorschlag ablehnen werden.

Ich Bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.