Wortbeitrag zum Thema: Änderung des § 23, Abs. 2 der Geschäftsordnung der StVo der Stadt Steinbach von Astrid Gemke

06.09.2018

DS_44-2018.pdf

15. Oktober 2018

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kollegen, liebe Bürger,

der Sinn der Aktuellen Fragestunde liegt darin, dass kurzfristig Fragen zu aktuellen Themen gestellt werden können. Zum tiefen Sinn einer Frage gehört auch das Erwarten einer ordentlichen Antwort. Eine ordentliche Antwort kann nicht immer aus der Situation heraus gegeben werden, sondern bedarf auch des Nachschlagens, des Faktenzusammenführens und der kurzen Beratung in den betroffenen Verwaltungsbereichen.

In den vergangenen Jahren hat sich das tatsächliche Verfahren um die Aktuelle Fragestunde vom satzungsgemäßen Verfahren gelöst. Es werden zurzeit Fragen ohne thematische Vorankündigung gestellt. Diese Fragen werden nach bestem Wissen des Magistrates und der Verwaltung beantwortet. Allerdings liegt in der „schnellen Antwort“ auch eine Fehlerquelle verborgen. Auch ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass Fragen nicht beantwortet werden konnten, da erst nach der Sitzung recherchiert wurde und die Antwort nachgeliefert werden musste. Dies ist aus unserer Sicht für die anwesenden Zuschauer und Stadtverordnete unbefriedigend, so dass wir uns eine Änderung der aktuellen Fragestunde überlegt haben.

Um hier eine qualitative hochwertige Frage-Antwort-Situation zu gewährleisten, soll das Verfahren der Aktuellen Fragestunde wieder auf die ursprüngliche Idee der schriftlichen Anfragestellung, gemäß der Geschäftsordnung, zurückgehen dabei aber dem heute praktizierten aktuellen Charakter entsprechend umgearbeitet werden. Eine Vorlaufzeit von vier Tagen dürfte das gewährleisten.

Der Ablauf der Aktuelle Fragestunde soll dabei nicht verändert werden. Die (vorher eingereichte) Frage wird weiterhin von dem Fragensteller persönlich an den Magistrat gerichtet.