Redebeitrag von Simone Horn zum Thema: Bericht vom 10. Ausschuss für Soziales, Bildung, Integration, Sport und Kultur

06.11.2023

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren vom Magistrat, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich berichte aus dem 10. Ausschuss für Soziales, Bildung, Integration, Sport und Kultur vom 16. Oktober 2023.

Der 1. Tagesordnungspunkt umfasst den Bedarfsplan der Standortkommune nach §30 Abs.1 HKJGB im Jahr 2023 für Kinder unter drei Jahren und für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Bürgermeister Steffen Bonk spricht zur Vorlage und unterstreicht, dass es sich beim Bericht um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und eine sich zwischenzeitlich abzeichnende Entspannung bei der Versorgungslage nicht zum Anlass zu nehmen ist, Neubauprojekte in Frage zu stellen. Er weist insbesondere auf den wieder größeren Umfang der Vorlage und die darin enthaltenen Erläuterungen zu rechtlichen Hintergründen hin, auf die in den Vorjahren wegen coronabedingtem Mehraufwand in der Verwaltung nicht näher eingegangen werden konnte. Er berichtet, dass aus den Einrichtungen über einen steigenden Aufwand bei der Kinderbetreuung wegen vermehrt auftretenden Entwicklungsverzögerungen hingewiesen wird. Er nimmt Bezug zur aktuellen Debatte über die übertarifliche Bezahlung von Betreuungspersonal in Steinbacher Einrichtungen und stellt heraus, dass bei der Planung des Doppelhaushalts 2024/25 frühestens ab dem Jahr 2025 die übertarifliche Bezahlung der Fachkräfte eingeplant werden könne, und dies auch stets unter dem Vorbehalt der aktuellen Entwicklung der Haushaltssituation stehen müsse. Er spricht zum Eintritt des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Grundschulkinder ab 2026 und legt dar, dass zwar die Finanzierung noch nicht geklärt, aber im Zweifelsfall dadurch mit weiteren finanziellen Belastungen der kommunalen Ebene zu rechnen sei.

Es folgt eine Fragerunde zu Ablauf und Organisation der Platzvergabe. Herr Althaus erläutert dazu ausführlich den gängigen Ablauf des Platzvergabeverfahrens der Kitas und stellt heraus, dass sich die Aufnahmekriterien der einzelnen Träger zwar unterscheiden, aber dennoch mindestens eine, meistens zwei gemeinsame Abstimmungsrunden im ersten Quartal des Jahres stattfinden, die anschließend in einer zeitlich und sachlich koordinierten Angebotserteilung durch die Einrichtungen münden. Es wird auch auf vereinzelte Platzvergaben eingegangen, die später unterjährig erfolgen können, wenn diese sich einer vorherigen Planbarkeit entzogen haben. Herr Althaus erwähnt, dass im WebKITA-Portal die Versendung von Absagen derzeit nicht vorgesehen ist und auch nicht erfolgt. Herr Bonk nimmt Stellung zum Ablauf der Reklamation von Rechtsansprüchen bei Nichterfüllung und hebt die Zuständigkeit des Jugendamts hervor. Herr Althaus ergänzt, dass Ende September eine außerordentliche Besprechungsrunde der Kita-Leitungskräfte zur Handhabung von drei Fällen des reklamierten Rechtsanspruchs gemeinsam mit Vertreterinnen des Jugendamts abgehalten wurde und im Ergebnis allen betroffenen Familien mit Angeboten abgeholfen werden konnte. Eine vierte Familie sei inzwischen beim Jugendamt vorstellig. Gründe dieser verschärften Versorgungssituation sei zwischenzeitlicher Zuzug von 19 weiteren anspruchsberechtigten Kindern nach Steinbach sowie zunehmende Zurückhaltung beim Aussprechen von Platzangeboten durch Leitungskräfte, die sich mit vollzogenen und angekündigten Kündigungen konfrontiert sehen.

Die Ausschussmitglieder stellen Fragen zur Personalsituation. Herr Bonk nimmt darauf Bezug und spricht über den demographischen Wandel beim Kita-Personal. Dieser gestalte sich je nach Einrichtung unterschiedlich. Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung und -erhaltung wird in den städtischen Einrichtungen versucht mit Angeboten zu beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen, die auch der Attraktivierung der Berufswahl dienen sollen, zu begegnen. Er bemängelt eine geringe soziale Anerkennung des Erzieherberufs. Auch seien städtische Wohnungsangebote keine überzeugenden Faktoren für Bewerber, sondern eher die verkehrstechnische Anbindung. Fachfremdes Personal ließe sich nur eingeschränkt zur Vermeidung von gekürzten Betreuungszeiten einbinden, da der Betreuungssektor streng reguliert ist. Herr Bonk gibt in diesem Zusammenhang Ausblick auf eine neue städtische Satzung, die eine Komponente zum Inhalt hat, die die Teilung von Betreuungsplätzen ermöglicht.

Zu einzelnen Fragen, die auf die Bereitstellung zusätzlicher Container bei der Kita VzF-Steinbach und den Rechtsanspruch auf Betreuung von Grundschulkindern abzielen, hat Herr Bonk keinen neuen Sachstand zu vermelden. Auch bezüglich Initiativen zur Gewinnung neuen Personals bei der katholischen Kita wird auf den nach wie vor bestehenden trägerinternen Wettbewerbsnachteil am Standort Steinbach hingewiesen, der dadurch entsteht, dass beim selben Träger an anderen Standorten übertarifliche Gehälter gezahlt werden können.

Zum Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Integration, Sport und Kultur nimmt den Bericht zur Kinderbetreuung und zum Bedarfsplan 2023 zur Kenntnis und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Weiterleitung des Berichts an den Hochtaunuskreis.

Das Beratungsergebnis lautet: Zur Kenntnis genommen

Das war der Bericht aus dem Sozialausschuss.

Vielen Dank.