Aktuelle Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung

15.10.2018

Bei der nächsten Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach am 15. Oktober 2018 möchte die FDP- und SPD-Fraktionen eine Änderung der Geschäftsordnung vornehmen lassen.

Es geht hier um die Aktuelle Fragestunde, die Bestandteil jeder Stadtverordnetenversammlung ist.  Der Sinn der Aktuellen Fragestunde liegt darin, dass die Stadtverordneten dem Bürgermeister/Magistrat kurzfristig Fragen zu aktuellen Themen stellen können, die auch umgehend in der Stadtverordneten-versammlung mündlich beantwortet werden sollten.

Aus Erfahrungen der FDP- und SPD-Fraktionen kann nicht immer eine fachlich fundierte Antwort gegeben werden, sondern es bedarf auch des Nachschlagens, das Faktenzusammenführen und der kurzen Beratung in den betroffenen Verwaltungsbereichen, was dann zu Verzögerung bei der Antwort führen kann, die ggf. erst bei der nächsten Stadtverordnetenversammlung beantwortet werden kann. Auch wenn Fragen nach bestem Wissen des Magistrats beantwortet werden, kann es durchaus sein, dass in der „schnellen Antwort“ auch eine Fehlerquelle verborgen bleibt.

Deshalb möchten die FDP- und SPD-Fraktionenvorschlagen, dass Fragen zur Aktuellen Fragestunde spätestens vier Werktage vor dem Sitzungstag, um 12:00 Uhr im Büro des Vorsitzenden Mitgliedes vorliegen. Somit hat die Stadtverwaltung ausreichend Zeit die Themen entsprechend zu recherchieren.

Die Stadtverordneten können am Sitzungstag ihre Fragen in der Aktuellen Fragestunden stellen, die sie bereits vorher eingereicht haben, und erhalten eine aufschlussreiche Antwort des Magistrats.  Auch für die Zuschauer, die nicht regelmäßig teilnehmen, wäre diese Vorgehensweise sinnvoll, da auch sie ad hoc eine Antwort erhalten.

Astrid Gemke, FDP-Fraktionsvorsitzende: „Wir möchten, dass die Geschäftsordnung wieder als Grundlage für die Stadtverordnetenversammlung gilt, nur ist es uns wichtig die Vorlaufzeit der schriftlichen Anfragen zu minimieren, damit auch aktuelle Themen beantwortet werden können. Bislang belief sich diese, laut Geschäftsordnung, auf 14 Tage. Wir sehen vor, dass die schriftlich eingereichte Frage seitens der fragestellenden Fraktion am Abend der Stadtverordnetenversammlung gestellt wird und vom Magistrat/Bürgermeister beantwortet wird. In den letzten Jahren wurden Fragen ohne vorherige Information an die Stadtverwaltung in der Stadtverordnetenversammlung gestellt und direkt vom Bürgermeister beantwortet. Es kam aber auch vor, dass Fragen nicht beantwortet werden konnten, so dass den anwesenden Bürgerinnen und Bürger eine für sie vielleicht interessante Antwort schuldig geblieben wurde. Das wollen wir mit diesem Antrag ändern.“