Wortbeitrag zum Thema: Richtlinien für die Vermietung von Veranstaltungseinrichtungen der Stadt Steinbach von Ursula Nüsken am 4.12.2017

04.12.2017

DS_18-118

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher!Sehr geehrte Damen und Herren!
Es hat sich nach den ersten Vermietungen der Räumlichkeiten des Bürgerhauses schnell herausgestellt, dass die Gebührenfür die Anmietung insgesamtfür die Vereine einfach zu hoch werden.Entsprechende Anregungen der Vereine wurden jetzt schnell von der Verwaltung aufgegriffen und in der Satzung modifiziert. Dazu liegt nun der III. Nachtrag zu den Vermietungsrichtlinien vor.
Die Nutzung durch die Steinbacher Vereine ist jetzt erheblich einfacher und preiswerter gestaltet worden. Für die vereinsinterne Nutzung entfallen dieRaummieten, es wird lediglich noch die schon im letzten Nachtrag festgelegte Nutzungsgebühr fällig.
Uns allen ist sehr daran gelegen, dass das Bürgerhaus ein zentraler Veranstaltungsort und ein Haus für die Vereine und somit für die Menschen in Steinbach bleibt. So ist es auch durch die Bezuschussung durch das Programm »Soziale Stadt« gedacht.
Die FDP-Fraktion wird derVorlage daher gerne zustimmen.