Wortbeitrag zum Thema Kita-Gebührenfreiheit von Simone Horn am 23. 10. 2017

23.10.2017

DS_18-112

Antrag der FDP- und SPD-Fraktion:

Angebliche Kita-Gebührenfreiheit des Landes nicht aus dem kommunalen Finanzausgleich finanzieren

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren vom Magistrat, sehr geehrte Kollegen, liebe Bürger,

ich bringe hiermit den Antrag der FDP und SPD Fraktionen ein, dass die angebliche Kita-Gebührenfreiheit des Landes nicht aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert wird.

Unser Beschlussvorschlag umfasst folgende 5 Punkte:

1. Der Magistrat wird beauftragt, alles dafür in die Wege zu leiten, damit die Stadt Steinbach die Förderung der Halbtagsbetreuung von Kindergartenkindern durch das Land Hessen in Anspruch nehmen kann, die Antragstellung zu prüfen und vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung eine Aufstellung der finanziellen Auswirkungen sowie einen Finanzierungsplan vorzulegen.

2. Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert die angebliche Gebührenfreiheit für die Halbtagsbetreuung von Kindergartenkindern als Augenwischerei, die nach den Plänen der hessischen Landesregierung durch eine Entnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich und somit über indirekte Steuererhöhungen der Städte und Gemeinden finanziert werden soll, und zudem den Kommunen Folgekosten aufbürdet, die ebenfalls nur durch kommunale Steuern finanzierbar sind.

3. Der Magistrat wird beauftragt, über die kommunalen Spitzenverbände seinen Einfluss auf die hessische Landesregierung und die Landtagsabgeordneten des Hochtaunuskreises geltend zu machen, damit die geplante finanzielle Entlastung der Eltern nicht, auch nicht anteilig, durch eine Entnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert wird.

4. Die Stadtverordnetenversammlung fordert das Land Hessen auf, statt dem vorgeschlagenen untauglichen Finanzierungsmodell ihren Anteil an den Betriebskosten der Kindertagesstätten schrittweise zu erhöhen und den Kommunen damit die Möglichkeit zu geben, den dringend notwendigen Ausbau der Kinderbetreuung weiter voranzubringen und gleichzeitig die Eltern zu entlasten.

5. Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert die Vernachlässigung frühkindlicher Bildung durch die hessische Landesregierung und fordert diese auf, konform zur Ü3-Entlastung diese auch für die U3 anzubieten. Hier sollte der Gleichheitsgrundsatz gelten.

Zur Begründung:

Als Elternteil und auch als 1. Vorsitzende für den Gesamtelternbeirat der städtischen Kita »Am Weiher« begrüße ich natürlich eine geplante Gebührenfreiheit für 6 Stunden in der Kita. Wer würde das im ersten Moment nicht befürworten?

Dann fragt man sich aber auch: Wie soll so etwas finanziert werden? Kann ein Zuschuss für die Kommunen über lediglich 136 Euro pro Kind und Monat tatsächlich ausreichen? Oder ist die angebliche Kindertagesstätten-Gebührenfreiheit doch eher eine Mogelpackung? Eine Rückfinanzierung soll durch die gleichen Kommunen erfolgen, in der die Eltern leben, die sich nun über diese Beitragsbefreiung freuen dürfen. Sogar der Landeszuschuss von 136 Euro pro Kind und Monat soll zu einem Drittel von den Kommunen erbracht werden. Das ist eigentlich schon gar keine Milchmädchenrechnung mehr.

Mit der Satzungsänderung anzufangen ist unseres Erachtens eine etwas kuriose Idee und erst der zweite Schritt. Zunächst muss doch die Finanzierung geklärt sein, die finanziellen Auswirkungen für Steinbach müssen aufgestellt und ein Finanzierungsplan vorgelegt werden. Erst dann kann der Magistrat alles dafür in die Wege leiten, damit die Stadt Steinbach die Förderung der Halbtagsbetreuung von Kindergartenkindern durch das Land Hessen in Anspruch nehmen kann.

Dass die Betreuung von Kindern unter drei Jahren vom Land Hessenüberhaupt nicht in den Blick genommen wird, kritisieren wir als familien- und bildungspolitisch kurzsichtig: Es ist inzwischen verschiedentlich dokumentiert, dass frühkindliche Bildung für Kinder unter drei Jahren für die Gesellschaft eine besonders hohe Bildungsrendite für jeden eingesetzten Euro erbringt. Uns fehlt somit die Berücksichtigung der Gebühren für U3, also für die Krippenkinder und auch hier eine Entlastung der Eltern.

Uns ist die Qualität in den Einrichtungen sowie auch die Quantität, sprich eine ausreichende Anzahl an Kita-Plätzen für alle Kinder wichtig und erst an 3. Stelle die Gebührenfreiheit. Auch Eltern und Erziehern ist v.a. die Qualität wichtig.

Infratest dimap befragte 2016 im Auftrag der Bertelsmann Stiftung deutschlandweit Eltern von Kita-Kindern im Alter bis einschließlich 7 Jahre. Für eine höhere Qualität der Kita wäre die Hälfte der Eltern bereit, mehr zu zahlen oder auf Beitragsfreiheit zu verzichten. Fast alle Eltern (95 Prozent) fordern vom Bund, sich stärker an der Finanzierung der Kinderbetreuung zu beteiligen. 48 Prozent der Eltern sind zudem auch bereit, selbst einen höheren Beitrag für die Kinderbetreuung zu bezahlen. Die Bedingung hierfür ist jedoch eine Qualitätssteigerung in den Einrichtungen.

Wir möchten noch einmal betonen, dass wir grundsätzlich eine geplante Kita-Gebührenfreiheit positiv beurteilen. Bildung ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Es stellt sich darüber hinaus natürlich die Frage, wie die Stadt dies stemmen kann und regen die genannten 5 Punkte zu unserem Beschlussvorschlag an.

Wir haben uns eingehend mit der Thematik befasst und diskutiert. Das Ergebnis ist nun dieser umfassende Antrag, den wir hier ausführlich vorgestellt haben.

Unseren Antrag sehen wir als weiterführender.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank.