Wortbeitrag zum Thema II. Nachtrag zur Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steinbach (Taunus) von Werner Dreja am 5. 12. 2011
Mit der Drucksache 63 legt uns der Magistrat eine Gebührenänderung für die Freiwillige Feuerwehr vor, sowie eine Veränderung im Bereich Fuhrpark.
Von Zeit zu Zeit sind Änderungen der Satzungen notwendig, weil Kostensteigerungen zu berücksichtigen sind oder Tarifzeiten sich ändern, wie das in diesem Fall vorliegt.
In der Zeitberechnung der Einsätze gehen wir von den Vorgaben des Hessischen Städte- und Gemeindebundes aus, der wir mit dieser Satzung Rechnung tragen. Hier werden die Zeiteinsätze in ihrer Taktung korrigiert. Aber auch der Einsatz der Fahrzeuge selbst wird modifiziert. So werden die Fristen der Einsätze der einzelnen Fahrzeuge und die Kilometerkosten neu festgelegt.
Da wir die Änderungen für gerechtfertigt und sinnvoll ansehen, werden wir dieser II. Nachtragssatzung für die Freiwilligen Feuerwehr zustimmen.