Wortbeitrag zum Thema Ganztagsschule von Astrid Gemke am 28. 8. 2017
In jüngster Vergangenheit hat der hessische Kultusminister Herr Prof. Dr. Lorz 38 Städten in Hessen eine Unterstützung zur Umsetzung einer Grundschule zur Ganztagsschule, zugesagt.Mit dem Ganztagsprogramm des Landes haben Schulen die Möglichkeit, z. B. den Regelunterricht erweiternde und ergänzende inhaltliche Angebote, etwa in Form von Arbeitsgemeinschaften und Projekten, durchzuführen. Der Tagesablauf kann zunehmend im sinnvollen Wechsel geistig und körperlich anstrengender Phasen rhythmisiert werden. Schülerinnen und Schüler bekommen Förderkurse, Hausaufgabenbetreuung, unterstützende Angebote sowie freiwillige und verpflichtende Sport- und Freizeitaktivitäten, individuelle Beratung und Gelegenheiten zum sozialen Lernen geboten. Die begleitete Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und außerschulischen Bildungsangeboten wird möglich.
Das Land Hessen engagiert sich zum Schuljahr 2014/2015 mit rund 80 Mio. Euro jährlich im Ausbau der schulischen Ganztagsangebote. Schritt für Schritt werden Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsangeboten am Nachmittag geschaffen. Dieser Ausbau orientiert sich am Bedarf der jeweiligen Region und wird unterstützt durch Städte und Landkreise. Hohe Bedeutung kommt der engen Kooperation der Schulen vor Ort mit den Schulträgern, Einrichtungen der Jugendhilfe und ansässigen Musikschulen, Sportvereinen, Fördervereinen und anderen Institutionen zu.
Der Ausbau von Halbtags- zu Ganztagsschulen geschieht grundsätzlich freiwillig. Alle Mitglieder der Schulgemeinde erarbeiten das Ganztagskonzept ihrer Schule und stimmen den Ganztagsschulantrag in den Mitbestimmungsgremien – Schülervertretung, Schulelternbeirat, Gesamtkonferenz, Schulkonferenz – ab. Dabei wird die Schule sowohl vom Schulträger als auch vom Staatlichen Schulamt beraten, bevor der zuständige Schulträger in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt beim Kultusministerium die Aufnahme der jeweiligen Schule in das Ganztagsprogramm des Landes beantragt.
Im Schuljahr 2014/2015 verfügen in Hessen insgesamt 958 Schulen über ein Ganztagsangebot. Damit hat sich die Zahl der ganztägig arbeitenden Schulen in Hessen gegenüber dem Beginn des Ganztagsschulausbaus im Jahr 1999 versiebenfacht. Für diesen Ausbau stellt das Land zurzeit 1.731 Stellen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal im Ganztagsbereich zur Verfügung, die zum Teil in Mitteln an die Schulen weiter gegeben werden.
Insgesamt profitieren im Schuljahr 2014/2015 im Rahmen des Ganztagsprogramms zusätzlich 129 Schulen von den Ressourcen für Erweiterung und Profilwechsel.
Weitere Entwicklung
In Hessen entwickeln die Schulen ihre pädagogischen Konzepte und Profile im Rahmen der Bestimmungen und Empfehlungen der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen und anhand des Qualitätsrahmens. Klare Vorstellungen und Ziele im Schulprogramm, der Nachweis von Know-how in der Betreuung vor und nach dem Unterricht sowie die Kooperationsfähigkeit mit Eltern, Schulträger und außerschulischen Partnern sind Voraussetzungen für die Aufnahme in das Ganztagsprogramm des Landes. Schulaufsicht und Schulträger bestätigen den Bedarf und die Dringlichkeit eines solchen Angebots an der jeweiligen Schule, auch wenn es um die qualitative Weiterentwicklung einer Ganztagsschule in ihrem jeweiligen Profil geht.
Derzeit haben Schulen in Hessen mit der Nutzung des Förderprogramms Ganztagsschulen die Chance, passgenau zugeschnitten auf die Wünsche und Bedürfnisse ihres Einzugsgebiets, ihrer Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte einzugehen und damit zu einer Qualitätsverbesserung des Bildungssystems beizutragen, die neben einer gesellschaftlichen auch eine wirtschaftliche Dimension besitzt.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für Schulen mit Ganztagsangeboten bildet § 15 Hessisches Schulgesetz »Betreuungsangebote und ganztägige Angebote der Schulen«. Die »Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz“ finden Sie im Bereich »Schulrecht“ unter