Wortbeitrag zum Thema Bebauungsplan Steinbachaue von Werner Dreja am 8. 12. 2014

08.12.2014

DS_17-228.pdf

Steinbach ist klein und schnuckelig und ebenso klein sind unsere Naherholungsgebiete. Wen wundert es da, wenn man die vorhandenen Erholungsgebiete erhalten und verschönern möchte.

Was aber ist vorhanden?

Wir haben im Norden den Steinbacher Stadtwald und im Süden die Steinbachaue und damit hat es sich aber auch schon. Das ist nun mal nicht viel.

Mit der vorliegenden Drucksache 228 soll eine Regelung für den Erhalt und den Ausbau der Steinbachaue geschaffen werden. Dieses Areal beginnt am Friedhof und befindet sich links und rechts als schmales Handtuch entlang des Steinbachs, der ja bekanntlich unserer Stadt den Namen gegeben hat. Aber es lohnt sich, dieses Gebiet als Naherholungsgebiet zu erhalten.

Blicken wir uns doch einmal um, wenn wir mitten in der Aue stehen. Wir haben auf der Ostseite die Stadtbebauung, im Süden den freien Blick auf Frankfurt mit den imponierenden Wolkenkratzern, freies landwirtschaftlich genutztes Feld nach Westen und den Taunusblick nach Norden. Links und rechts entlang des Steinbachs ziehen sich Lauf-, Rad- und Wanderwege und die Regionalparkroute durchquert die Aue und ist damit Teil dieser Wege. Wiesen, teilweise mit Streuobstbestand, Gärten und landwirtschaftliche Nutzfläche bilden dieses Areal.

Was wollen wir erzielen?

  1. Sanktionierung oder Abräumung von nicht genehmigten
    wohnungsfernen Gärten;
  2. Erhalt der Öko-Punkte, damit diese nicht an andere Gemeinde fließen, sondern uns zugutekommen;
  3. Errichtung einer schönen Parklandschaft zum Teil mit Unterstützung der Regionalparkgesellschaft als Naherholungsgebiet für unsere Mitbürger. Punkt drei dieses Vorhabens ist natürlich Zukunftsmusik aber er könnte – je nach Kassenlage – nach und nach umgesetzt werden.

Mit allen in Frage kommenden Gremien wurde der Bebauungsplan abgestimmt, das sind: Der zuständige Ausschuss des Hochtaunuskreises, die Untere Naturschutzbehörde, der Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main, aber auch die angrenzenden Nachbargemeinden. Das ist nunmehr erfolgt und wir können mit der vorliegenden Drucksache den Bebauungsplan Steinbachaue beschließen.

Letztendlich ist der Ausbau der Steinbachaue ein langgehegter Wunsch der Steinbacher FDP und wir sehen dessen Verwirklichung mit Interesse entgegen.

Wir werden der Drucksache zustimmen.