Wortbeitrag zum Thema: Antrag der FDP- und SPD-Fraktion – Änderung des §23, Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung von Heiko Hildebrandt

06.02.2019

Antrag der FDP- und SPD-Fraktion – Änderung des §23, Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadtverordnetenversammlung soll beschließen, den § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung dahingehend zu ändern, dass – nach unserer Lesart – solche Anfragen an den Bürgermeister die unter dem regelmäßigen Tagesordnungspunkt der „aktuellen Fragestunde“ in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung gestellt werden können – spätestens vier Werktage vor dem Sitzungstag schriftlich vorliegen müssen. Anfragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, brauchen erst in der folgenden Sitzung beantwortet werden. Den genauen Wortlaut des Antrages, hat Ihnen die Ausschussvorsitzende soeben vorgetragen.

Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist keine neue Regelung! Es soll die dafür bislang geltende Frist von 14 Tagen lediglich deutlich verkürzt werden! Diese Regelung wurde – so ist dies im Ausschuss berichtet worden – zu Zeiten des CDU-Bürgermeisters Peter Frosch aufgenommen. Sie sollte dem damaligen Bürgermeister die Chance geben, auf eine Frage vorbereitet zu sein um diese dann ggf. mit Unterstützung der Verwaltung auch vollumfänglich zur Zufriedenheit des Anfragenden beantworten zu können. Dies ist vernünftig, erwarten wir doch alle, einschließlich der anwesenden Bürgerinnen und Bürger, eine erschöpfende Antwort auf aktuelle Themen.

Unter Bürgermeister Dr. Naas haben wir Stadtverordnete uns nicht an die diesbezügliche Regelung der Geschäftsordnung gehalten. Und Stefan Naas hat in der Regel alle Fragen gerne und spontan beantwortet. Dies manchmal auch erst nach kurzer Rücksprache mit Magistrat und/oder Verwaltung. Die Beantwortung erfolgte dabei nach bestem Wissen und Gewissen. Es kam nur selten vor, dass er eine Antwort schuldig bleiben musste und diese nachgerecht wurde. Aber es kam vor!

Der Bürgermeister hat sich jedoch niemals auf die 14-tägige Frist berufen, die es ihm ermöglicht hätte, eine Frage ohne schriftlich Voreinreichung ggf. überhaupt nicht beantworten zu müssen. Und damit hat er versucht und es in der Regel auch geschafft, der Aktualität und den Bedürfnissen der Stadtverordnetenversammlung gerecht zu werden. Und wir alle haben diese Durchführung der Aktuellen Fragestunde immer sehr geschätzt und genossen, denn sie ist in der Regel einer der informativsten Teile jeder Sitzung. Die Fragestunde dient insbesondere der Erörterung solcher Themen, die in Gremien und Parteien nicht langfristig vorbereitet werden können oder von den Bürgern an uns gewählte Vertreter spontan und mit Tagesbezug herangetragen werden. Sie dulden oftmals keinen zeitlichen Aufschub, da ihnen die Aktualität immanent ist.

Kurz zusammengefasst: Wir haben von Bürgermeister Stefan Naas in der Aktuellen Fragestunde viel mehr bekommen, als er überhaupt hätte leisten müssen.

Wir bekommen nun aber einen neuen Bürgermeister oder erstmalig in Steinbach sogar eine Bürgermeisterin. Wir können nicht erwarten, dass der oder die Gewählte – gleich welcher Partei zugehörig – bereits in kürzester Zeit zu allen Themen spontan und ohne notwendige Vorbereitung hinreichend Rede und Antwort stehen kann. Eine Einarbeitung in das Amt ist allen Bewerbern zuzubilligen. Wir haben nach unserem Verständnis aber trotzdem einen Anspruch darauf, dass aktuelle Themen auch bereits kurz nach dem Amtsantritt in einer Sitzung vollumfänglich behandelt werden. Fehlerquellen müssen ausgeschlossen werden, Antworten sollen qualifiziert vorbereitet werden können. Aber – es macht anderseits auch wenig Sinn, dem neuen Bürgermeister oder der neuen Bürgermeisterin die Möglichkeit zu belassen, (in den ersten Sitzungen) eine Beantwortung mit Hinweis auf die Frist der Geschäftsordnung in eine der nächsten Sitzungen zu verschieben. Insofern erachten wir es als zweckmäßig diese Frist so zu verkürzen, dass Themen noch immer aktuell sind und trotzdem die Möglichkeit besteht, eine Beantwortung umfassend vorzubereiten. In der Rückschau der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass es nur selten Fälle geben wird, deren Aktualität einer noch kürzeren Frist bedurften.

Und zur Klarstellung: der Fragesteller bekommt auch weiterhin – wie bisher – die Möglichkeit, seine Frage in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu stellen. Nicht beantwortet werden müssen zukünftig nur noch solche Fragen, die nicht vier Werktage zuvor schriftlich vorlagen. Ich denke, das können und müssen wir mit Rücksicht auf die Verwaltung auch tolerieren. Die Aktuelle Fragestunde verliert damit nicht an Bedeutung und Attraktivität. Sie ist für uns Stadtverordnete weiterhin das bekannte Instrument, mit dem Bürgermeister und dem Magistrat aktuelle Themen zu erörtern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Ausschusssitzung habe zumindest ich kein einziges nachvollziehbares Argument gehört, das einer Verkürzung der Frist tatsächlich entgegensteht. Dass die Koalitionsfraktionen damit nur ihre Kandidaten schützen wollen, kann ich nicht gelten lassen. Die beabsichtigte Neuregelung dient im Wesentlichen dem Aktualitäts- und Qualitätsanspruch dieser Stadtverordnetenversammlung und nimmt alle Kandidaten gleichermaßen in die Pflicht. Es soll und kann gerade nicht in der Entscheidung des zukünftigen Bürgermeisters oder der zukünftigen Bürgermeisterin liegen, wie mit den Fragen in der Aktuellen Fragestunde umgegangen wird. Dieses haben sich die Oppositionsparteien im Ausschuss gewünscht. Wir aber sind der Auffassung, dass einzig die Stadtverordnetenversammlung als Satzungsgeber darüber zu entscheiden hat.

In anderen Gemeinden finden aktuelle Fragen oftmals für die Öffentlichkeit gar nicht wahrnehmbar statt. Anfragen erfolgen nur schriftlich und werden auch nur schriftlich mit dem Protokoll beantwortet. Wir wollen so etwas nicht. Wir möchten, dass unsere offene und für alle Bürger transparente parlamentarische Kultur erhalten bleibt.

Wir bitten daher um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank!