Redebeitrag zum Thema: Neufassung der Stiftungssatzung „Bürger helfen Bürgern“ von Ursula Nüsken am 8. April 2019

27.03.2019

Neufassung der Stiftungssatzung Bürger helfen Bürgern

Stadtverordnetenversammlung: 8. April 2019

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

die seit 30 Jahre bestehende Stiftung „Bürger helfen Bürgern“ hat in dieser Zeit nur einige wenige Änderungen erfahren. Die Zeit ist über manche Regelung hinweggegangen, hinzu kam das der Stadt Steinbach zugefallene Erbe der Eheleute Link mit Haus- und Grundstücksfläche Kirchgasse 7. Dies machte eine gründliche inhaltliche und juristische Überarbeitung  notwendig. Die wesentliche Neuerung ist die Bildung eines weiteren Stiftungszwecks neben dem mildtätigen Bereich. Grundstück- und Haus Kirchgasse 7 bilden nun den Vermögensstock des Kulturell gemeinnützigen  Bereichs. Dieser Vermögensstock ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.

Es sind, um einige Beispiele zu nennen, folgende wichtige Regelungen in die Satzung aufgenommen worden:

  • Das Stiftungsvermögen (Stiftungsstock und verwendbares Kapital) wird als Sondervermögen vom übrigen Vermögen der Stadt strikt getrennt verwaltet.
  • Zuwendungen und Spenden werden je nach Wunsch des Spendenden im mildtätigen oder kulturellen Bereich verwendet. Nur sofern kein spezieller Stiftungswunsch erkennbar ist, wird der gespendete Betrag auf beide Stiftungszwecke aufgeteilt. Das derzeitige verwendbare Kapital ist ausschließlich für den mildtätigen Bereich zu verwenden. Damit ist sichergestellt, dass alle bisherigen Spenden im mildtätigen Bereich verbleiben und nicht zweckentfremdet werden können.
  • 20.000 EUR werden für die Renovierung des Hauses Kirchgasse 7 eingesetzt. Dieser Betrag ist der Stiftung ebenfalls aus dem Erbe der Eheleute Link zugewachsen.
  • Der Stiftungsrat wird von bisher  6 Mitgliedern auf 10 Mitglieder unter Leitung des Bürgermeisters aufgestockt. Damit soll erreicht werden, dass aus möglichst vielen gesellschaftlichen Bereichen unserer Stadt Mitglieder im Stiftungsrat vertreten sind. Das dürfen nur solche Personen sein, die keine politischen Ämter bzw. Mandate in der Stadt ausüben.

Die genannten Beispiele sollen noch einmal zeigen, wie umfassend über die Stiftungssatzung beraten wurde. Ich möchte gern erwähnen, dass dies parteiübergreifend im besten Sinne für unsere Bürger erfolgte. Wir sind mit der jetzt vorliegenden Fassung der Stiftungssatzung sehr zufrieden und erhoffen uns aus dem erweiterten Stiftungszweck  viele neue Anregungen  und Möglichkeiten der Begegnung für die Steinbacher Bürger.

Die Bürgerstiftung hat sich in sehr vielen Fällen als hilfreiche Einrichtung bewährt. Ich denke da nicht nur an den Bürgerhausbrand im Februar vor 6 Jahren. Für mich persönlich ist es ein Anliegen, Sie alle zu bitten, für unsere Bürgerstiftung zu werben und möglichst viele weitere Unterstützer zu gewinnen.

Die FDP-Fraktion stimmt der neuen Stiftungssatzung selbstverständlich zu.