Redebeitrag zum Thema: Neufassung der Stiftungssatzung „Bürger helfen Bürgern“ von Ursula Nüsken am 8. April 2019

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Neufassung der Stiftungssatzung Bürger helfen Bürgern

Stadtverordnetenversammlung: 8. April 2019

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

die seit 30 Jahre bestehende Stiftung „Bürger helfen Bürgern“ hat in dieser Zeit nur einige wenige Änderungen erfahren. Die Zeit ist über manche Regelung hinweggegangen, hinzu kam das der Stadt Steinbach zugefallene Erbe der Eheleute Link mit Haus- und Grundstücksfläche Kirchgasse 7. Dies machte eine gründliche inhaltliche und juristische Überarbeitung  notwendig. Die wesentliche Neuerung ist die Bildung eines weiteren Stiftungszwecks neben dem mildtätigen Bereich. Grundstück- und Haus Kirchgasse 7 bilden nun den Vermögensstock des Kulturell gemeinnützigen  Bereichs. Dieser Vermögensstock ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.

Es sind, um einige Beispiele zu nennen, folgende wichtige Regelungen in die Satzung aufgenommen worden:

Die genannten Beispiele sollen noch einmal zeigen, wie umfassend über die Stiftungssatzung beraten wurde. Ich möchte gern erwähnen, dass dies parteiübergreifend im besten Sinne für unsere Bürger erfolgte. Wir sind mit der jetzt vorliegenden Fassung der Stiftungssatzung sehr zufrieden und erhoffen uns aus dem erweiterten Stiftungszweck  viele neue Anregungen  und Möglichkeiten der Begegnung für die Steinbacher Bürger.

Die Bürgerstiftung hat sich in sehr vielen Fällen als hilfreiche Einrichtung bewährt. Ich denke da nicht nur an den Bürgerhausbrand im Februar vor 6 Jahren. Für mich persönlich ist es ein Anliegen, Sie alle zu bitten, für unsere Bürgerstiftung zu werben und möglichst viele weitere Unterstützer zu gewinnen.

Die FDP-Fraktion stimmt der neuen Stiftungssatzung selbstverständlich zu.