FDP Steinbach stellt Anfrage zu kommunaler Wärmeplanung

14.09.2023

Seit Monaten rumort es in der Bundesregierung zum Thema Heizungsgesetz. Viele Menschen sind verunsichert und wissen nicht, was auf sie zukommen wird, geschweige denn wann

Die Website der LandesEnergieAgentur Hessen bringt etwas Licht ins Dunkel und erklärt, was es zum Beispiel mit der kommunalen Wärmeplanung auf sich hat. Es gibt zwei verschiedene Gesetze – einmal auf Bundesebene das Heizungsgesetz und auf hessischer Landesebene das Energiegesetz, das der Landtag im November 2022 verabschiedet hat. Es beinhaltet, dass ab November 2023 Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden, die bis 2026 fertig sein soll.

„Die Idee hinter der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Wärmewende voranzubringen. Auch wenn das Gesetz im November diesen Jahres erst für Städte ab 20.000 Einwohnern greift, sollte sich die Steinbacher Stadtverwaltung zeitnah damit auseinandersetzen, da so eine Planung, laut Experten, 2-3 Jahre dauern kann. Schließlich sollen die Pläne aller hessischen Kommunen bis 2028 vorliegen und wir alle wissen, wie schnell die Zeit vergehen kann. Konkret gilt es bei einer Wärmeplanung herauszufinden, wie jedes einzelne Gebäude am effizientesten beheizt werden kann. Finanzielle Unterstützung gibt es vom Bund und dem Land Hessen“, meint die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Laura Jungeblut.

Die Pflicht klimaneutral zu heizen, will die Ampel-Koalition erst durchsetzen, wenn die Wärmepläne der Kommunen vorliegen. Zu Beginn war der Plan von Wirtschaftsminister Habeck, dass ab 2024 grundsätzlich nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

„Es gibt schon einige Städte, die sich mit der kommunalen Wärmeplanung auseinandergesetzt haben und dadurch konkrete Projekte auf den Weg gebracht haben. Unter anderem in Frankfurt baut die Mainova ihr Fernwärmenetz aus. Auch das Biomassekraftwerk im Stadtteil Fechenheim soll in der Zukunft mit grüner Energie Wärme erzeugen. Bei der Planung sollten private und gewerbliche Verbraucher, sowie lokale Energieversorger mit eingebunden werden. Es gibt demnach hessenweit schon viele Ideen, eventuell ist ein Austausch mit anderen Städten sinnvoll. Es ist noch nicht in trockenen Tüchern, aber für Mieter könnte in Zukunft eine sogenannte Modernisierungsumlage zukommen, wenn der Vermieter beispielsweise in eine neue Heizung investiert. In der Stadtverordnetenversammlung am 18. September wollen wir das Thema mit einer Anfrage in die Verwaltung bringen”, so Laura Jungeblut abschließend.